Daten der Eltern

Bitte geben Sie hier ihre grundlegenden Kontakdaten an.

Wir würden gerne erfahren, wie Sie auf speziell diese Veranstaltung und diese Ausschreibung aufmerksam geworden sind. Wir möchten uns dadurch ein Bild davon verschaffen, wie wir unsere Zielgruppe am Besten erreichen, damit noch mehr Menschen von unseren Veranstaltungen erfahren.

In der Regel ist die Angabe einer Festnetznummer sinnvoll, falls Rückfragen im Vorfeld der Veranstaltung nötig sein sollten. Bitte geben Sie zusätzlich andere Telefonnummern an, unter denen wir Sie bei Notfällen erreichen können.

Daten der Teilnehmer:innen

Bitte geben Sie hier ihre die Daten für eine oder mehrere Teilnehmer:innen an.

Abhängig von Art und Dauer der Veranstaltung können mehr oder weniger Informationen nötig sein. Falls die Aktion eine Mahlzeit umfasst, sollten Sie, falls zutreffend, Angaben zu speziellen Essgewohneiten ihres Kindes machen. Bei Veranstaltungen mit Übernachtung können spezielle Informationen zur Nacht wichtig sein.

Bitte teilen Sie uns alles mit, was eventuell wichtig sein könnte. Nur dadurch können wir den Bedürfnissen Ihres Kindes gerecht werden. Wir behandeln diese Informationen vertraulich.

..

Bitte geben Sie hier an, falls bei der Ernährung dieses Kindes etwas besonders zu beachten ist. Falls weitere Allergien oder Unverträglichkeiten vorhanden sind, geben Sie dies bitte als Ergänzung zu diesem Feld an.

Hier können schriftliche Ergänzungen zum Feld Ernährung gemacht werden, falls beispielsweise die Optionen die zur Auswahl stehen ihren Fall nicht gut abdecken..

Bitte geben Sie an, ob kleinere medizinische Versorgungen, wie Wunddesinfektion und Pflaster, von den Betreuern vorgenommen werden dürfen

Falls ihr Kind Impfschutz gegen Frühsommer- Meningoenzephalitis (FSME), also eine Zeckenschutzimpfung hat, geben Sie dies hier bitte an

Bitte geben Sie an, ob Zecken durch Betreuer von diesem Teilnehmer/dieser Teilnehmerin entfernt werden dürfen

Darf der Teilnehmer/die Teilnehmerin nach der Aktion alleine nachhause gehen?

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf. (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortliche Stelle

Evangelisches Jugendwerk Stuttgart-Vaihingen
Robina Resch
Ackermannstr. 39
70563 Stuttgart
(0711) 735 13 94
mail@jugendwerk-vaihingen.de

Arten der verarbeiteten Daten

  • Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).
  • Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).
  • Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
  • Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).
  • Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

  • Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
  • Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern
  • Sicherheitsmaßnahmen
  • (teilweise auch) Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerruf

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Staus gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).

Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.

Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.

Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 HGB (Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Handelsbriefe, Buchungsbelege, etc.) sowie für 10 Jahre gemäß § 147 Abs. 1 AO (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handels- und Geschäftsbriefe, Für Besteuerung relevante Unterlagen, etc.).

Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Geschäftsbezogene Verarbeitung

Zusätzlich verarbeiten wir

  • Vertragsdaten (z.B., Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundenkategorie).
  • Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie)

von unseren Kunden, Interessenten und Geschäftspartner zwecks Erbringung vertraglicher Leistungen, Service und Kundenpflege, Marketing, Werbung und Marktforschung.

Hosting

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Erbringung vertraglicher Leistungen

Wir verarbeiten Bestandsdaten (z.B., Namen und Adressen sowie Kontaktdaten von Nutzern), Vertragsdaten (z.B., in Anspruch genommene Leistungen, Namen von Kontaktpersonen, Zahlungsinformationen) zwecks Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen und Serviceleistungen gem. Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO. Die in Onlineformularen als verpflichtend gekennzeichneten Eingaben, sind für den Vertragsschluss erforderlich.

Im Rahmen der Inanspruchnahme unserer Onlinedienste, speichern wir die IP-Adresse und den Zeitpunkt der jeweiligen Nutzerhandlung. Die Speicherung erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, als auch der Nutzer an Schutz vor Missbrauch und sonstiger unbefugter Nutzung. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, außer sie ist zur Verfolgung unserer Ansprüche erforderlich oder es besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Wir verarbeiten Nutzungsdaten (z.B., die besuchten Webseiten unseres Onlineangebotes, Interesse an unseren Produkten) und Inhaltsdaten (z.B., Eingaben im Kontaktformular oder Nutzerprofil) für Werbezwecke in einem Nutzerprofil, um den Nutzer z.B. Produkthinweise ausgehend von ihren bisher in Anspruch genommenen Leistungen einzublenden.

Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf gesetzlicher Gewährleistungs- und vergleichbarer Pflichten, die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Fall der gesetzlichen Archivierungspflichten erfolgt die Löschung nach deren Ablauf. Angaben im etwaigen Kundenkonto verbleiben bis zu dessen Löschung.

Registrierfunktion

Nutzer können optional ein Nutzerkonto anlegen. Im Rahmen der Registrierung werden die erforderlichen Pflichtangaben den Nutzern mitgeteilt. Die im Rahmen der Registrierung eingegebenen Daten werden für die Zwecke der Nutzung des Angebotes verwendet. Die Nutzer können über angebots- oder registrierungsrelevante Informationen, wie Änderungen des Angebotsumfangs oder technische Umstände per E-Mail informiert werden. Wenn Nutzer ihr Nutzerkonto gekündigt haben, werden deren Daten im Hinblick auf das Nutzerkonto gelöscht, vorbehaltlich deren Aufbewahrung ist aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen entspr. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO notwendig. Es obliegt den Nutzern, ihre Daten bei erfolgter Kündigung vor dem Vertragsende zu sichern. Wir sind berechtigt, sämtliche während der Vertragsdauer gespeicherten Daten des Nutzers unwiederbringlich zu löschen.

Im Rahmen der Inanspruchnahme unserer Regsitrierungs- und Anmeldefunktionen sowie der Nutzung der Nutzerkontos, speichern wird die IP-Adresse und den Zeitpunkt der jeweiligen Nutzerhandlung. Die Speicherung erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, als auch der Nutzer an Schutz vor Missbrauch und sonstiger unbefugter Nutzung. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, außer sie ist zur Verfolgung unserer Ansprüche erforderlich oder es besteht hierzu besteht eine gesetzliche Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die IP-Adressen werden spätestens nach 7 Tagen anonymisiert oder gelöscht.

Kontaktaufnahme

Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via sozialer Medien) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System ("CRM System") oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.

Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.

Newsletter

Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Inhalte unseres Newsletters sowie das Anmelde-, Versand- und das statistische Auswertungsverfahren sowie Ihre Widerspruchsrechte auf. Indem Sie unseren Newsletter abonnieren, erklären Sie sich mit dem Empfang und den beschriebenen Verfahren einverstanden.

Inhalt des Newsletters: Wir versenden Newsletter, E-Mails und weitere elektronische Benachrichtigungen mit werblichen Informationen (nachfolgend „Newsletter“) nur mit der Einwilligung der Empfänger oder einer gesetzlichen Erlaubnis. Sofern im Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter dessen Inhalte konkret umschrieben werden, sind sie für die Einwilligung der Nutzer maßgeblich. Im Übrigen enthalten unsere Newsletter Informationen zu unseren Leistungen und uns.

Double-Opt-In und Protokollierung: Die Anmeldung zu unserem Newsletter erfolgt in einem sog. Double-Opt-In-Verfahren. D.h. Sie erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail, in der Sie um die Bestätigung Ihrer Anmeldung gebeten werden. Diese Bestätigung ist notwendig, damit sich niemand mit fremden E-Mailadressen anmelden kann. Die Anmeldungen zum Newsletter werden protokolliert, um den Anmeldeprozess entsprechend den rechtlichen Anforderungen nachweisen zu können. Hierzu gehört die Speicherung des Anmelde- und des Bestätigungszeitpunkts, als auch der IP-Adresse. Ebenso werden die Änderungen Ihrer bei dem Versanddienstleister gespeicherten Daten protokolliert.

Anmeldedaten: Um sich für den Newsletter anzumelden, reicht es aus, wenn Sie Ihre E-Mailadresse angeben. Optional bitten wir Sie einen Namen, zwecks persönlicher Ansprache im Newsletters anzugeben.

Deutschland: Der Versand des Newsletters und die mit ihm verbundene Erfolgsmessung erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung der Empfänger gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 7 DSGVO i.V.m § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG bzw. auf Grundlage der gesetzlichen Erlaubnis gem. § 7 Abs. 3 UWG.

Die Protokollierung des Anmeldeverfahrens erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser Interesse richtet sich auf den Einsatz eines nutzerfreundlichen sowie sicheren Newslettersystems, das sowohl unseren geschäftlichen Interessen dient, als auch den Erwartungen der Nutzer entspricht und uns ferner den Nachweis von Einwilligungen erlaubt.

Kündigung/Widerruf - Sie können den Empfang unseres Newsletters jederzeit kündigen, d.h. Ihre Einwilligungen widerrufen. Einen Link zur Kündigung des Newsletters finden Sie am Ende eines jeden Newsletters. Wir können die ausgetragenen E-Mailadressen bis zu drei Jahren auf Grundlage unserer berechtigten Interessen speichern bevor wir sie für Zwecke des Newsletterversandes löschen, um eine ehemals gegebene Einwilligung nachweisen zu können. Die Verarbeitung dieser Daten wird auf den Zweck einer möglichen Abwehr von Ansprüchen beschränkt. Ein individueller Löschungsantrag ist jederzeit möglich, sofern zugleich das ehemalige Bestehen einer Einwilligung bestätigt wird.

Onlinepräsenzen in sozialen Medien

Wir unterhalten Onlinepräsenzen innerhalb sozialer Netzwerke und Plattformen, um mit den dort aktiven Kunden, Interessenten und Nutzern kommunizieren und sie dort über unsere Leistungen informieren zu können. Beim Aufruf der jeweiligen Netzwerke und Plattformen gelten die Geschäftsbedingungen und die Datenverarbeitungsrichtlinien deren jeweiligen Betreiber.

Soweit nicht anders im Rahmen unserer Datenschutzerklärung angegeben, verarbeiten wir die Daten der Nutzer sofern diese mit uns innerhalb der sozialen Netzwerke und Plattformen kommunizieren, z.B. Beiträge auf unseren Onlinepräsenzen verfassen oder uns Nachrichten zusenden.

Diese Datenschutzerklärung wurde vom Websiteinhaber angepasst, als Vorlage wurde die folgende Webseite verwendet: Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke

Reisebedingungen

Abschnitt B. Wichtige Hinweise

Liebe Freizeitteilnehmerin
und lieber Freizeitteilnehmer,

wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden „Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen“, ohne die es deshalb leider nicht geht, Sie über die beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis zu setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, werden diese Reisebedingungen Inhalt des mit Ihnen – nachstehend „TN“ (Teilnehmer/Teilnehmerin) genannt – und uns – nachstehend „RV“ (Reiseveranstalter) bzw. „Fl“ (Freizeitleiterin/Freizeitleiter) genannt – abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der §§651 ff. BGB über den Pauschalreisevertrag und der Informationsverordnung für RV (RWO) und füllen diese Vorschriften aus.

Wichtige Hinweise

1. Reiseveranstalter (RV)

Reiseveranstalter ist die Evangelische Jugend Stuttgart, Fritz-Elsas-Straße 44, 70174 Stuttgart als rechtlich unselbstständige Einrichtung und Teil der öffentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft Evangelische Landeskirche in Württemberg.

2. Teilnehmer / Teilnehmerin (TN)

Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder einer bestimmten Personengruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Unternehmungen und am Programm teilnehmen.

3. Reihenfolge der Anmeldungen

Sofern in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei einigen Maßnahmen, können vor einer Verlosung vom Veranstalter Sachkriterien als Grundlage für eine Vorauswahl herangezogen werden. Anmeldung erfolgt über unsere Homepage www.ejdv-anmeldung.de

4. Anmeldebestätigung / Rechnung / Zahlung

Bei kürzeren Wochenendaktionen sind die Teilnehmerbeiträge üblicherweise am ersten Veranstaltungstag bei der Anmeldung bar zu bezahlen.

In anderen Fällen erhalten Sie von uns eine Rechnung, sofern bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, die gleichzeitig auch die Anmeldebestätigung ist. Spätestens vier Wochen vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedingungen festgelegt.

5. Umfang der Leistungen

Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Die RV, bzw. die von ihnen eingesetzten Fl, vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätigten Reiseangebots der RV sind, von den RV bzw. von deren Fl lediglich als Fremdleistung vermittelt.

Reiserücktrittskostenversicherung

Bitte beachten Sie, dass in unseren Teilnehmerpreisen keine Reiserücktrittskostenversicherung eingeschlossen ist. Wir müssen im Falle Ihres Rücktritts, zu dem Sie vor Reisebeginn jederzeit berechtigt sind, Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 4 unserer Reisebedingungen erheben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für alle Fragen betreffend der Reiserücktrittskostenversicherung die von Ihnen beauftragte Versicherungsgesellschaft die Ansprechpartnerin ist.

Überprüfen Sie insbesondere auch ihren Krankenversicherungsschutz für das betreffende Reiseland. Der Abschluss einer Auslandkrankenversicherung sollte daher in jedem Fall erwogen werden.

7. Fahrt

Die Reisen führen wir – wenn nichts anderes vermerkt ist – jeweils ab Stuttgart durch. Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden.

8. Reiseausweise

Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für mindestens 6 Monate gültig sein.

9. Zuschüsse
1. Landesjugendplan

Ein Zuschuss von 7,50 € nach dem Landesjugendplan ist möglich für alle Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren aus finanziell schlechter gestellten Familien, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Ein Antragsformular kann bei uns angefordert werden. Dieser Zuschuss gilt nur für die Freizeiten in Europa, die mindestens 5 Tage dauern. Der Antrag muss vor Beginn der Freizeit bei uns gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf diesen Zuschuss besteht nicht. Die Abwicklung erfolgt als freiwillige Service-Leistung durch die Evangelische Jugend Stuttgart.

2. Bonuscard und Familiencard der Stadt Stuttgart

Hinweis: Genaue Auskünfte darüber, ob Ihnen eine Bonuscard ausgestellt werden kann, erhalten Sie bei der Stadt Stuttgart

Inhaber der Familiencard können einen Teil des Freizeitbetrages mit ihrer Familiencard bezahlen

Weitere Zuschüsse
  1. Durch den Sozialfonds der Evangelischen Jugend Stuttgart kann ungeachtet der unter 1 und 2a genannten Zuschüsse der Freizeitpreis für besonders bedürftige Kinder und Jugendliche zusätzlich gesenkt werden. Bitte nehmen Sie ggf. mit uns Kontakt auf.
  2. Werden mehrere Kinder/Jugendliche einer Familie zu unseren Freizeiten angemeldet, so gibt es für jede weitere Anmeldung 5 % Ermäßigung auf den Freizeitpreis. Grundlage der Ermäßigung ist bei verschiedenen Freizeiten der jeweils niedrigste Freizeitpreis. Nicht anwendbar ist diese Regelung bei unseren Reisen mit Staffelpreisen (z. B. Familienfreizeiten).

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Referate "Freizeiten" und "Verwaltung/Finanzen" zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage www.ejus-online.de..

Unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.

10. Reisepreissicherung

Reiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, den Reisepreis des Kunden durch einen sogenannten Sicherungsschein abzusichern. Durch den RV erfolgt deshalb die Reisepreisabsicherung. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind RV, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Evangelische Jugend Stuttgart wiederum ist eine Untergliederung des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Somit gilt die Befreiung von der gesetzlichen Verpflichtung auch für die Evangelische Jugend Stuttgart.

Reisebedingungen

1. Anmeldung / Vertragsschluss

1.1. Mit der Anmeldung, die ausschließlich schriftlich erfolgen kann, bietet der TN (soweit dieser minderjährig ist, durch seine gesetzlichen Vertreter und diese selbst neben dem Minderjährigen), dem RV den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und aller darin und im Reiseprospekt enthaltenen Hinweise verbindlich an. Bei Minderjährigen ist das Anmeldeformular vom Minderjährigen und dem / den beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

1.2. Der Reisevertrag mit dem TN - und bei Minderjährigen mit seinen gesetzlichen Vertretern – kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung des RV an den TN und seine gesetzlichen Vertreter zustande.

1.3. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der RV unverzüglich den Eingang der Buchungen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Teilnahmebestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Reisevertrages.

2. Leistungen

2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung im Internet und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den „Wichtigen Hinweisen“ im Prospekt, sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt wurden.

2.2. Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.

2.3. Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften), Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

2.4. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich.

3. Zahlung

3.1. Soweit der Reiseveranstalter (Siehe hierzu insbesondere Ziffer 10. der "Wichtigen Hinweise") der Pflicht zur Durchführung der so genannten Kundengeldabsicherung gem. § 651 k BGB und damit der Pflicht zur Übergabe eines so genannten Sicherungsscheines unterliegt und keine der nachfolgend beschriebenen Ausnahmen von der Absicherungspflicht vorliegen, sind die nachfolgend festgelegten Zahlungen erst dann zu leisten, wenn ein Sicherungsschein übergeben ist.

3.2. Nach Abschluss des Reisevertrages (Zugang der Teilnahmebestätigung) ist der Gesamtbetrag (soweit eine Pflicht zu Kundengeldabsicherung besteht, soweit der Sicherungsschein übergeben ist) bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4 genannten Gründen abgesagt werden kann.

3.3. Vertragsabschlüsse innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne des §651 k BGB, soweit ein solcher zu übergeben ist.

3.4. Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpflichtung des Veranstalters.

3.5. Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4. belasten.

4. Rücktritt der / des TN

4.1. Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV.

4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung zu:

Eigenanreise
Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 50.- €)
vom 44.-35 Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%

Bus- und Bahnreisen
Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 %
vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 %
vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 %
vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %
jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis.

4.3. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

4.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen

4.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN gem. § 651 b BGB, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.

4.6. Bei Wochenendaktionen oder eintägigen Aktionen werden in der Regel bis 2 Tage vor Reiseantritt keine Entschädigungen verlangt.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden, Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind.

6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN

6.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpflichtet.

6.2. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§§651d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort dem /der vom RV eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.

6.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren, Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleitern/Freizeitleiter, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird.

6.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiter / -innen und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen.

6.5. Die gesetzliche Obliegenheit des TN nach § 651 g Abs.1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit dem RV abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert:

  1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der TN ausschließlich nach Reiseende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen.
  2. Die Geltendmachung kann fristwahrend und nur gegenüber dem RV unter dessen Anschrift (siehe unten) erfolgen.
  3. Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktische Ansprüche und für Ansprüche aus Körperschäden des TN.

7. Rücktritt und Kündigung durch den RV

7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin/ der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt.

7.2 Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Beförderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter.

7.3 Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

7.4. Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindesteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:

  1. Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen.
  2. Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
  3. Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
  4. Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen.

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

8.1 Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des TN und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

8.2 Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

8.3 Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pflichten verletzt hat.

9. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen bei Flugreisen

9.1 Der RV informiert den TN entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

9.2 Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist der RV verpflichtet, dem TN die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der RV weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den TN informieren.

9.3 Wechselt die dem TN als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird der RV den TN unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

9.4 Die Mitteilung über die ausführenden Fluggesellschaften im Rahmen der Informationspflicht des RV begründet keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der/den genannten Fluggesellschaft(en), soweit sich ein solcher Anspruch nicht aus einer vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht des RV ergibt. Soweit dies demnach vertraglich in zulässiger Weise vereinbart ist, bleibt dem RV ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.

9.5 Durch die vorstehenden Bestimmungen und die Unterrichtungen des RV über einen Wechsel einer Fluggesellschaft bleiben die Ansprüche des TN nach der in Abs. (1) bezeichneten Verordnung, aus sonstigen anwendbaren EG-Verordnungen sowie sonstige vertragliche oder gesetzliche Rechte unberührt.

9.6 Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte Liste der Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedsstaaten untersagt ist, ist auf der Internet-Seite des RV abrufbar und in den Geschäftsräumen des RV einzusehen.

10. Haftung

10.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, so dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden sind.

11. Verjährung, Datenschutz

11.1 Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen.

11.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

11.3 Die Verjährung nach Ziffer 11.1 und 11.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

11.4 Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11.5. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des TN werden mittels EDV erfasst und nur vom RV verwendet und nicht weitergegeben.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem RV und dem TN findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

12.2. Soweit bei Klagen des TN gegen den RV im Ausland für die Haftung des RV dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des TN ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

12.3. Der TN kann den RV nur an dessen Sitz verklagen.

12.4. Für Klagen des RV gegen den TN ist der Wohnsitz des TN maßgebend. Für Klagen gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart.

12.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem TN und dem RV anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des TN ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der TN angehört, für den TN günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart 2000-2005

Reiseveranstalter ist:
Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist die Evangelische Jugend Stuttgart, welche zum Evangelischen Jugendwerk in Württemberg gehört und dadurch eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Die Evangelische Jugend Stuttgart wird vertreten durch die Vorsitzenden, bzw. den Vorsitzenden und ist erreichbar über die unten stehende Korrespondenzadresse.

Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an:

Evangelisches Jugendwerk Vaihingen
Ackermannstr. 39
70563 Stuttgart
(0711) 735 13 94
(0711) 133 57 16
mail@jugendwerk-vaihingen.de

Oder an unsere Geschäftsstelle:

Evangelische Jugend Stuttgart
Freizeitenreferat
Wilhelmstraße 10
70372 Stuttgart
Tel. : 0711/520891-6
Fax : 0711/520891-77


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